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OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - I-3 Wx 255/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Anordnung und des Vollzugs von Abschiebehaft
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 30.09.2004 - 6 T 221/04
- OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - I-3 Wx 255/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 25.09.2002 - 3 Wx 296/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 3 Wx 255/04
Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 25.09.2002 (3 Wx 296/02) anders gesehen hat, mag offen bleiben, ob dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 129/08
Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung …
Nach der Gegenmeinung sind gegen Entscheidungen über die Zurückweisung der Haftaufhebung die allgemeinen Rechtsmittel gegeben (BayObLG, Beschl. v. 3. August 2004, 4Z BR 32/04; KG OLGZ 1977, 161, 162; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Oktober 2004, 3 Wx 255/04, juris; OLG Frankfurt/Main OLG-Report 2006, 83 [Ls], Volltext bei juris; OLG Köln OLG-Report 2007, 792, 793). - OLG Hamm, 11.09.2008 - 15 Wx 254/08
Anfechtbarkeit der Ablehnung einer Haftaufhebung mit der sofortigen Beschwerde …
Diese Auffassung wurde zunächst vom OLG Düsseldorf vertreten (Beschlüsse vom 25.09.2002 - 3 Wx 296/02 - und vom 16.04.2003 - 3 Wx 116/03 -) und zwischenzeitlich wieder aufgegeben (Beschl. v. 05.10.2004 - I-3 Wx 255/04, jeweils zitiert nach juris). - OLG Köln, 11.06.2007 - 16 Wx 130/07
Beendigung der Haft bei fehlender Entscheidung über Asylantrag innerhalb …
Die in dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2003 - I-3 Wx 116/03 - vertretene gegenteilige Auffassung hindert den Senat nicht, die Statthaftigkeit des Rechtsmittels selbst und ohne Vorlage an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG zu bejahen; denn das OLG Düsseldorf hat in einer späteren Entscheidung klargestellt, dass es an der gegenteiligen Meinung nicht festhalten werde (Beschluss vom 05.10.2004 - I-3 Wx 255/04 -).